Erst mussten Banken und Wertpapierhändler nach MiFID II den gesetzlich verpflichtenden Telefonmitschnitt umsetzen. Nun kommt eine ähnliche Verordnung zum sogenannten Taping, also Mitschnittspflicht, auch auf die Finanzanlagenvermittler zu.

OfficeMaster Call Recording kommt bereits bei vielen Banken und Wertpapierhändlern zur Erfüllung von MiFID II zum Einsatz: Vielseitige Lösung, komfortable Features

Das modulare System OfficeMaster Call Recording besteht aus verschiedenen Mitschnitt-Geräten und einer leistungsfähigen Software. Die Lösung lässt sich einfach und flexibel in die bestehende ITK-Infrastruktur integrieren. Telefonate werden zuverlässig und rechtskonform in den eigenen Räumen – unter Verwendung der eigenen Kommunikationslösung – mitgeschnitten und bis zu sieben Jahre gespeichert. Dank der vielfältigen Echtzeit-Funktionen bekommen Anwender bequem den aktuellen Status und die belegten Leitungen angezeigt. Mitschnitte verwalten sie mithilfe der Mitschnitt-Finder-Software, die zudem nach Datum, Uhrzeit und Rufnummern gefiltert werden können.

Der Passwortschutz, eine verschlüsselte Speicherung und die rollen-basierte Anwenderoberfläche schützen die Aufzeichnungen darüber hinaus auf mehreren Ebenen. Die Fingerprint-Funktion, die auf nachträgliche Veränderungen der Mitschnitte hinweist, vervollständigt die Checkliste in Punkto Nachverfolgbarkeit und Manipulationsschutz

Für eine Beratung können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Implementierung einer Mitschnittlösung.

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