Gemäß Paragraph 15 AktG verbundene Unternehmen der KOMSA-Gruppe als gemeinsam Verantwortliche

Für gem. § 15 AktG verbundene Unternehmen (Tochterunternehmen der KOMSA-Gruppe) der KOMSA AG wird die Datenverarbeitung zu o.g. Zwecken realisiert. Dazu wurden zwischen den Tochterunternehmen der KOMSA-Gruppe und der KOMSA AG für folgende Bereiche Verträge über eine gemeinsame Verantwortlichkeit zur Datenverarbeitung (Joint Controllership) gem. Art. 26 DSGVO geschlossen:
Unter Bezug auf Art. 26 Art.2 DS-GVO geben wir das Wesentliche dieser Vereinbarungen für gemeinsam Verantwortliche zwischen der KOMSA AG und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen zur Kenntnis.

Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrifft sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens, einschließlich der Phase der Vertragsanbahnung. 

Die Mittel der Verarbeitung sind die Beschäftigten der KOMSA in den Bereichen Human Resources, Corporate Security und Front Office sowie die zur Erbringung der Dienstleistungen vorgehaltenen sachlichen und technischen Mittel, insbesondere die datenverarbeitungstechnischen Einrichtungen und Anlagen.

Die Verpflichtungen des Verarbeiters von personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Regelungen für elektronische Kommunikationsdienste werden zwischen den Parteien wie folgt umgesetzt:

Nr. Art der Verpflichtung nach §15 AktG verbundenen Unternehmen der KOMSA Gruppe KOMSA
1 Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung.  x x
2 Festlegung der Art der personenbezogenen Daten. x x
3 Art. 26 Abs. 1 DS-GVO:  Festlegung in einer Vereinbarung in transparenter Form, wer welche Verpflichtung gemäß Datenschutz-Grundverordnung erfüllt. x x
4 Art. 26 Abs. 1 DS-GVO: Angabe einer Anlaufstelle für die betroffenen Personen. x  
5 Art. 13 DS-GVO Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person. x  
6 Art. 14 DS-GVO: Informationspflicht, wenn Daten nicht bei der betroffenen Person sondern bei einem Dritten erhoben wurden. x  
7 Art. 15 DS-GVO: Bearbeitung von Auskunftsverlangen. x  
8 Art. 16 DS-GVO: Bearbeitung von Berichtigungsanfragen. x  
9 Art. 17 DS-GVO: Bearbeitungen von Löschbegehren. x  
10 Art. 18 DS-GVO: Beschränkung der Verarbeitung. x  
11 Art. 19 DS-GVO: Mitteilungen im Zusammenhang mit Berichtigungen, Löschungen, Einschränkungen der Verarbeitung. x  
12 Art. 20 DS-GVO: Abwicklung von Herausgabeverlangen (Datenportabilität). x  
13 Art. 21 DS-GVO: Bearbeitung von Widersprüchen. x  
14 Art. 24 Abs. 1 i.V. m. Art. 32 DS-GVO: Festlegung der technischen und org. Maßnahmen nach Risikoabschätzung und ggf. Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) und Konsultation einer Aufsichtsbehörde/ Übermittlung der notwendigen Informationen (Art. 36 DS-GVO).   x
15 Art. 24 Abs. 1 DS-GVO: Dokumentation der Auswahl der technisch-organisatorischen Maßnahmen (als Nachweis).   x
16 Art. 24 Abs. 1 DS-GVO: Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmen.   x
17 Art. 28 DS-GVO: Einschaltung von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern und deren Überprüfung.   x
18 Art. 30 DS-GVO: Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. x x
19 Art. 33, 34 DS-GVO: Prozess bei meldepflichtigen Datenpannen. x x
20 Art. 37 DS-GVO: Benennung eines Datenschutzbeauftragten.   x

x) Die Kreuze stellen dar, welcher Verantwortliche, welche Aufgabe übernimmt.

Jede betroffene Person kann sich mit ihren Anliegen zum Datenschutz an die folgende gemeinsame Servicestelle wenden. 

Servicestelle für gemeinsame Verantwortung:
KOMSA AG
Culture & People/Legal-Datenschutz
KOMSA Allee 1
09232 Hartmannsdorf

Kontaktdaten:
Tel.: +49 3722 713-8500
Fax: +49 3722 713-9550
E-Mail: info@komsa.com

Ungeachtet der Einzelheiten dieser Vereinbarung kann die betroffene Person ihre Rechte im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen (nach §15 AktG verbundenen Unternehmen der KOMSA Gruppe oder KOMSA) geltend machen.